Mitgliedsbeiträge Fußball

MITGLIEDSBEITRÄGE DER ABTEILUNG FUSSBALL

  • Mitglied kann jede natürliche Person werden, die schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht.
  • Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Der dem Vorstand gegenüber zu erklärende Austritt ist drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres möglich.